zum anmelden ladet euch das anmeldeformular herunter, füllt es aus und schickt die ganze sache dann an:

melania ramming
hünxer str. 76
46535 dinslaken

denkt da dran, euch die freizeitrichtlinien durchzulesen.

wenn du unter 18 bist, muss auf dem formular auch einer deiner erziehungsberechtigten unterschreiben.

 

hier der download:

richtlinien für die freizeitarbeit:
alle freizeiten werden im auftrag des missionswerkes der gemeinde gottes durchgeführt. die freizeitleitung trägt die verantwortung für die organisation und durchführung. es ist selbstverständlich, dass die teilnehmer den entscheidungen und anordnungen der freizeitleitung nachkommen und sich an den jeweiligen programmen beteiligen. die freizeiten der gemeinde gottes dienen der verkündigung des evangeliums von jesus christus, der förderung des geistlichen und ethischen lebens nach den grundsätzen des wortes gottes, der erholung und bildung (jugendpflege).

wer sich zu einer freizeit anmeldet, erklärt sich bereit, an einer christlichen lebensgemeinschaft teilzunehmen, die sich an biblischen grundsätzen orientiert. wir beachten die bestimmungen des jugendschutzgesetzes. der teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, während der freizeit auf alkohol-, nikotin- und drogenkonsum zu verzichten.

wir empfehlen den abschluss von auslandskranken-, reisegepäck-, reiserücktrittskosten und unfallversicherung.

anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. die anmeldung ist erst verbindlich, wenn die anmeldegebühr eingegangen ist. der teilnehmer erhält dann eine bestätigung per e-mail mit näheren einzelheiten.

abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. treten teilnehmer zurück, ohne ersatzperson zu stellen, werden 175,- € als anteilige organisationskosten einbehalten bzw. fällig (kurzfristige abmeldungen bis 7 tage vor der abreise oder später 100%). bei kurzfristigem rücktritt mit stellung einer ersatzperson werden 50€ einbehalten. eine stornierung der freizeit mangels teilnehmer kann von der leitung bis vier wochen vor beginn vorgenommen werden. alle angemeldeten teilnehmer würden in diesem fall ihre gesamten bisher geleisteten zahlungen zurückerstattet bekommen.

die mögliche unwirksamkeit einzelner bedingungen hat nicht die unwirksamkeit des reisevertrags zur folge.